



Fragen & AntwortenIst diese Form der Beschäftigung legal?Ja, diese Beschäftigungsform ist legal. Sie beauftragen eine unserer Partnerfirmen mit der Verrichtung der Dienstleistung. Die polnische Firma schult die geeigneten Mitarbeiter und entsendet sie zu Ihnen. Sie sind nur der Auftraggeber, Arbeitgeber bleibt die Firma in Polen. Die Pflegekraft oder Haushaltshilfe ist in Polen angestellt und versichert. Das ist möglich durch die Dienstleistungsfreiheit nach dem EU-Recht. Wie kann man das überprüfen?Das Formular E101 (Entsendeausweis) und eine Europäische Versichertenkarte müssen vorhanden sein. Diese Formulare überprüft auch der Zoll auf der Suche nach illegalen Arbeitskräften. Bekommt die Pflegekraft ein eigenes Zimmer?Ja, der Pflegekraft oder Haushaltshilfe steht ein eigenes Zimmer zu. Das Badezimmer darf sie mitbenutzen. Was bedeutet Betreuung rund um die Uhr?Betreuung rund um die Uhr heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Auch die Pflegekraft braucht Zeit sich auszuruhen und zu erholen. Wie bei den Sozialabgaben gilt auch für die Arbeitszeit polnisches Recht. Das Zusammenwohnen mit der Pflegekraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn Sie unerwartet Hilfe brauchen. Wie lange dauert es bis die Pflegekraft bei Ihnen ist?Bis die Pflegekraft bei Ihnen ist dauert es in der Regel 7 bis 14 Tage. Was passiert, wenn sich die Anforderungen ändern?Da Sie keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber der Pflegekraft haben, muss der Vertrag angepasst werden, wenn andere als die dort festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Welche Kündigungsfrist gibt es?Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 14 Tage. Was mache ich, wenn meine Pflegekraft mal nicht da ist?Wenn die Pflegekraft Urlaub hat oder aus anderen Gründen vorübergehend abwesend sein sollte, kümmern wir uns bei Bedarf um eine Vertretung. Wenn die Chemie nicht stimmt?Wenn Sie mit der Pflegekraft nicht zurecht kommen, bemühen wir uns so schnell wie möglich geeigneten Ersatz zu finden. Gehen Sie mit Ihrer Pflegekraft "pfleglich" um. Gegenseitige Achtung ist die beste Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Welche Alternativen gibt es?Direktanstellung über die ZAV: Hier ist die Vermittlung kostenlos, allerdings sind Sie Arbeitgeber, müssen also Steuern und Sozialabgaben abführen, es sind nur haushälterische Tätigkeiten zulässig, Pflege darf nicht gemacht werden und zu guter Letzt sind auch nur 8 Stunden täglich erlaubt. Selbständig: Wer als "Selbständiger" eine Betreuung rund um die Uhr anbietet, kann nur für einen Auftraggeber arbeiten, macht dies regelmäßig und handelt nicht unternehmerisch. Das heißt dieser Anbieter ist scheinselbständig und somit angestellt. Die direkte Anstellung einer Pflegehilfe ist illegal. Wer kann mich unterstützen?Die Pflegekassen stellen Leistungen zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen entscheiden selbst, ob sie Pflegesachleistungen oder Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden in Anspruch nehmen. Seit dem 1.1.2008 gibt es das Tragerübergreifende Persönliche Budget. Prüfen Sie, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ersetzt die Pflegekraft den heimischen Pflegedienst?Nein. Die Pflegekraft ist eine Ergänzung. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die die Pflegekraft nicht einfach übernehmen kann. |
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